Rechtsinformationssystem des Bundes
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und der Amtlichen Veterinärnachrichten.
Es dient weiters der Information über das Recht von Bund und Ländern und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.
Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt werden.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Tue Jan 12 17:26:52 2021 - permalink -
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https://www.ris.bka.gv.at/